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Samstag, 25. Mai 2013
Bankgebühren - Wenn die Bank unzulässige Gebühren verlangt 
Rücklastschriften
Bestes Beispiel: Die Bank berechnet Gebühren für Rücklastschriften wegen mangelnder Deckung des Kontos. Fährt man in den wohl verdienten Urlaub, kann es schnell passieren, dass das Konto von den anfallenden Reisekosten bereits leer geräumt wurde und bei Einkäufen am Urlaubsort oder weiter laufenden Daueraufträgen tief in die roten Zahlen gerät. Hat man seine Kontoauszüge nicht im Blick, bahnt sich Ärger an, wenn die Bank sich weigert, wegen mangelnder Deckung weitere Daueraufträge, Überweisungen oder ähnliches auszuführen. Denn noch immer fordern in solchen Fällen zahlreiche Geldinstitute Bankgebühren - trotz eindeutiger Entscheidungen des Bundesgerichtshof, dessen Urteile (Az. XI ZR 5/97, Az. XI ZR 296/96, Az. XI ZR 197/00 und Az. XI ZR 154/04) ausnahmslos zugunsten des Bankkunden ausfallen.
Alle Gebühren, die Eure Bank zur Prüfung der Deckung Eures Kontos verlangt, sind damit unrechtmäßig. Ebenfalls unzulässig sind Bankgebühren, die Eure Bank fordert, wenn sie Euch über die Kontoüberziehung informiert, denn der Girovertrag schließt diese Form des Kundenservices mit ein. Sollte Eure Bank wider besseres Wissen tatsächlich Gebühren wegen Rücklastschriften verlangen, so könnt Ihr diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen, um Euer Geld zurück zu verlangen.
Kreditkarte
Neben kostenlosen Kreditkarten fordern viele Banken fette Jahresgebühren für ihre Kreditkarte. Wenn Ihr es Leid seid, Jahr für Jahr eine Menge Geld für Eure Kreditkarte hin zu blättern und bei Rückgabe die anteilige Jahresgebühr zurückfordert, stellt sich so manche Bank quer. Was viele nicht wissen: Auch dieses Gebaren seitens der Bank ist nicht rechtens, denn laut dem Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 1 U 108/99) hat der Bankkunde ein Recht auf Erstattung der anteiligen Gebühren.
Kontopfändung
Steht aufgrund einer finanziellen Notsituation eine Kontopfändung ins Haus, dürfen weder für die Kontopfändung noch für die monatliche Überwachung Bankgebühren gefordert werden. Solltet Ihr in einer solchen Lage bereits Gebühren gezahlt haben, könnt Ihr diese rückwirkend bis 1977 zurückverlangen, und zwar einschließlich der Verzugszinsen.
Kredit-Vertragsangebot
Entscheidet Ihr Euch nach Verhandlung mit einer Bank gegen ein Kredit- oder anderes Vertragsangebot, darf die Bank laut Oberlandesgericht Dresden (Az. 7 U 2238/00) ihre Aufwendungen nicht in Rechnung stellen.
Weitere unzulässige Gebühren in insgesamt 20 Fällen hat die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite in der Tabelle "Das müssen Sie nicht zahlen – 20 verbotene Gebühren" zusammengestellt (Stand: Januar 2009).
Wenn Ihr Euch sicher seid, dass Eure Bank unberechtigt Gebühren von Euch eingefordert hat, solltet Ihr zunächst Kontakt mit Eurer Bank aufnehmen, um den Fall für beide Seiten gütlich zu klären. Erzielt Ihr damit nicht den erwünschten Erfolg, sprich die Bank weigert sich schlichtweg, Euren berichtigten Forderungen nachzukommen, könnt Ihr als Bankkunde einer privaten Bank (keine Sparkassen oder Volksbanken!) Eure Ansprüche von den neutralen Ombudsmänner des Bundesverbandes deutscher Banken auf Rückzahlung prüfen lassen. Der Schiedsspruch der fünf ehemaligen Richter ist für die Bank bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro bindend. Sollte der Schiedsspruch nicht in Eurem Sinne sein, bleibt nur noch der Weg vors Gericht.
Neben allen wichtigen Informationen zu den Ombudsleuten findet Ihr auf der Webseite des Bankenverbandes unter anderem einen Beschwerde-Check, Details zum Ablauf des Verfahrens sowie Schlichtungsstellen, ein Beschwerdeformular und sämtliche Kontaktdaten der Ombudsleute.
2 Kommentare zum Artikel "Bankgebühren - Wenn die Bank unzulässige Gebühren verlangt"
Kommentar von:
Bonvoyage
7. September 2012 um 12:10
Leider ist im Netz kein aktuellerer Musterbrief zu finden. Das neueste Urteil zur Unzulässigkeit von Rücklastschriften ist laut Verbraucherzentrale Hesse von März 2005.
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