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Montag, 13. Februar 2012

Urteil: Ständiges Falschparken kann Führerschein kosten

Urteil: Ständiges Falschparken kann Führerschein kosten
Montag, 23.01.2006 Nicht nur Temposünder, auch notorische Falschparker müssen damit rechnen, ihren Führerschein abgeben zu müssen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster in einer am Montag (23.1.) bekanntgewordenen Entscheidung. Wie das Magazin Auto, Motor und Sport berichtet, war ein notorischer Parksünder aus Detmold innerhalb eines Jahres insgesamt 27 mal beim Falschparken erwischt worden und mit Bussgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft worden.

Nach dem 27. Mal wollte der Kreis Lippe einen Schlußstrich ziehen und und forderte den Mann auf, innerhalb von drei Tagen seinen Führerschein abzugeben. Der klagte auf vorläufigen Rechtsschutz. Doch die einstweilige Verfügung des Falschparkers beim Verwaltungsgericht Minden wurde abgelehnt. Und das zu Recht, wie das OVG in zweiter Instanz entschied.


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