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Geizkragen.de - Das Magazin

Dienstag, 29. Mai 2012

Urteil: Händler haften für alte Reifen

Montag, 19.03.2007 Wenn Du Dich für den Kauf eines Gebrauchtwagens entscheidest, so solltest Du wissen, dass Händler dafür bürgen, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet. Doch nicht nur das: auch die Reifen des Wagens müssen verkehrssicher sein.

Solltest Du dennoch kurz nach Kauf einen Unfall aufgrund defekter Reifen erleiden, kannst Du beim Händler Schadenersatz geltend machen, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Februar 2004 (BGH, Az. VIII ZR 386/02). Über die Hintergründe des Urteils erfährst Du mehr auf den Seiten des Bundesgerichtshofs.


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