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Freitag, 24. Mai 2013

Bundesagentur für Arbeit: BA-Formular für die Einkommenbescheinigung

Bundesagentur für Arbeit: BA-Formular für die Einkommenbescheinigung
Montag, 26.07.2004 Die Bundesagentur für Arbeit bietet allen Antragstellern, die bei den Antragsformularen für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) Datenschutzbedenken haben,eine veränderte Einkommensbescheinigung an. In den aktuellen Antragsformularen befindet sich die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers auf der Rückseite des Zusatzblattes 2"Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung". Auf der vorderen Seite werden verschiedene Angaben des Antragstellers abgefragt.Datenschützer hatten kritisiert, dass durch diese Form der Arbeitgeber Kenntnis von schützenswerten Sozialdaten erhalte.

Deshalb könnt Ihr Euch jetzt das Formular für die Einkommensbescheinigung als separates Blatt auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit herunterladen oder persönlich dort abholen.Bei der nächsten Auflage der Formulare sollen diese Datenschutzbedenken berücksichtigt werden und die beiden Blätter entsprechend getrennt werden.



Natürlich könnt Ihr auch das Formular benutzen,das Euch zugeschickt wird. Wenn es zuerst dem Arbeitgeber vorgelegt wird, kann dieser keine schützenswerten Daten erfahren.

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