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Freitag, 24. Mai 2013
Bildungsscheck, Bildungsprämie und Bildungsgutschein - Förderung bei Aus- und Weiterbildung 
Bildungsscheck in Brandenburg, Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz
Eins nach dem anderen. Der Bildungsscheck wird Weiterbildungswilligen leider nur in vier Bundesländern überreicht: Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beteiligen sich mit dem sogenannten Bildungsscheck an den Kosten Eurer beruflichen Weiterbildung.
Maximal 500 Euro Zuschuss zu den Weiterbildungskosten
Mit dem Bildungsscheck, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, erhalten sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten in Höhe von maximal 50 Prozent, jedoch nicht mehr als 500 Euro. Ziel des Angebots ist es, zur beruflichen Weiterbildung zu motivieren. Dabei finden Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen besondere Berücksichtigung.
Wo gibt’s den Bildungsscheck?
Verschiedene Beratungsstellen vor Ort wie beispielsweise Volkshochschulen oder Gleichstellungsbüros bieten Euch Unterstützung, wenn Ihr Euch nicht sicher seid, ob Ihr die nötigen Voraussetzungen erfüllt oder bei der Wahl eines passenden Weiterbildungsangebotes Hilfe benötigt. Die Beratung ist für alle Interessenten verbindlich.
Entspricht Euer Profil und das gewählte Weiterbildungsangebot den nötigen Voraussetzungen, wird Euch der Bildungsscheck direkt ausgestellt. Diesen könnt Ihr dann beim Weiterbildungsträger Eurer Wahl zur Verrechnung einreichen. In Nordrhein Westfalen haben bereits rund 300.000 Menschen und über 40.000 Betriebe den Bildungsscheck in Anspruch genommen.
Achtung: Erst für eine Weiterbildung anmelden, wenn Ihr den Bildungsscheck in der Hand habt! Der Bildungsscheck wird Euch nämlich nicht nach sondern nur vor Abschluss eines Weiterbildungsvertrages ausgehändigt!
Wer bekommt den Bildungsscheck?
In der Regel bekommt Ihr einen Bildungsscheck, wenn Ihr im laufenden und/oder vorangegangenen Jahr noch keine berufliche Weiterbildung begonnen habt. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) bietet Euch für NRW einen Online-Check, mit dem Ihr selbst schnell und einfach testen könnt, ob Ihr potenzielle Kandidaten für den Bildungsscheck seid. Die Voraussetzungen in Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz findet Ihr auf den jeweiligen Webseiten der drei Bundesländer (s.o.).
Welche Weiterbildungen werden mit dem Bildungsscheck gefördert?
Berufliche Qualifizierung, Fachkompetenz und Schlüsselqualifikationen stehen an erster Stelle. Deshalb werden auch ausschließlich die Weiterbildungen gefördert, die diesen Kriterien entsprechen, darunter beispielsweise Sprach- oder EDV-Kurse.
Bildungsscheck für einzelne Betreibe, Unternehmen und Freiberufliche
Neben Beschäftigten können auch kleinere und mittlere Betriebe den Bildungsscheck dazu nutzen, um ihren MitarbeiterInnen entsprechende Qualifikationen anbieten zu können. Auch UnternehmerInnen und Freiberufliche können in den ersten fünf Jahren nach Gründung den Bildungsscheck beantragen.
Förderprogramm der Bundesregierung - Bildungsprämie
Als Beschäftigte mit einem Einkommen bis 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro) könnt Ihr zudem die Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Bei der Berechnung Eures zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Prämiengutschein im Wert von maximal 500 Euro
Im Rahmen des seit 2008 bestehenden Förderprogramms der Bundesregierung erhaltet Ihr bundesweit einen sogenannten Prämiengutschein, der 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernimmt, maximal jedoch 500 Euro. Auch Eltern in Elternzeit können einen Prämiengutschein in Anspruch nehmen. Zunächst müsst Ihr Euch aber bei einer der zugelassenen Beratungsstellen beraten lassen.
Wo gibt’s die Bildungsprämie?
In den Beratungsstellen stehen Euch kompetente Berater zur Seite, die Euch gegebenenfalls einen Prämiengutschein ausstellen. Anschließend könnt Ihr diesen beim Bildungsträger abgeben, um Eure Rechnung zu reduziern. Beratungsstellen vor Ort sowie weitere nützliche Infos zur Bildungsprämie findet Ihr auf der Webseite des Bindeministeriums für Forschung und Bildung.
Achtung: Falls Ihr sowohl den Bildungsscheck als auch die Bildungsprämie in Anspruch nehmen wollt, könnt Ihr die beiden Förderangebote nicht für ein und dieselbe Weiterbildung nutzen.
Bildungsgutschein übernimmt sämtliche Weiterbildungskosten
Bereits 2003 wurde der sogenannte Bildungsgutschein eingeführt, der sich ausschließlich an Arbeitslose und Arbeitssuchende richtet. Der Bildungsgutschein bestätigt Euch als Weiterbildungsteilnehmer die Übernahme sämtlicher Kosten durch den Staat. Dazu gehören beispielsweise auch Unterbringung, Fahrtkosten und Kinderbetreuung.
Erst beraten lassen, dann passende Weiterbildungsmaßnahme aussuchen
Wie auch beim Bildungsscheck und der Bildungsprämie müsst Ihr Euch bei Beantragung eines Bildungsgutscheins zunächst persönlich von der zuständigen Arbeitsagentur beraten lassen. Gemeinsam mit dem Berater wird auf dem Gutschein das Ziel und die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme festgelegt. Nach diesen Vorgaben könnt Ihr Euch dann auf die Suche nach einer geeigneten Weiterbildung machen, die Eure Arbeitsmarktchancen erhöht. Weitere Infos zum Bildungsgutschein findet Ihr auf der Webseite der Arbeitsagentur und bei Weiterbildungs-Ratgeber.de .
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