Geizkragen.de - Das Magazin - Arbeit und Beruf
Montag, 23. April 2018Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit

BAB wird auf Antrag erbracht, den Ihr bei der Agentur für Arbeit Eures Bezirks zu stellen habt. Wenn Ihr die BAB erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, so wird diese rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind. Weitere Infos findet Ihr auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
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