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Dienstag, 29. Mai 2012

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Bildungsprämie Bildungsgutscheine für Fortbildungen

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Bildungsprämie Bildungsgutscheine für Fortbildungen
Donnerstag, 12.01.2012 Man lernt nie aus. Deshalb haben bereits seit dem 1. Dezember 2008 auch Erwerbstätige ein Anrecht auf einen Bildungsgutschein.

Die sogenannte Bildungsprämie beläuft sich auf bis zu 500 Euro und steht allen Erwerbstätigen zu, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht überschreitet. Bei gemeinsam Veranlagten gilt ein Einkommen von höchstens 40.000 Euro. Um den Bildungsgutschein zu erhalten, müsst Ihr allerdings bereit sein, die Hälfte der jeweiligen Kosten selbst in die gewünschte Weiterbildung zu investieren.



Den Bildungsgutschein erhaltet Ihr im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs, in dem Eure persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung abgeklärt werden. Eine Liste der zuständigen Beratungsstellen sowie alle weiteren Informationen findet Ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bildungspraemie.de . Außerdem könnt Ihr Euch über die kostenlose Hotline 0 800 / 26 23 00 0 informieren.

2 Kommentare zum Artikel "Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Bildungsprämie Bildungsgutscheine für Fortbildungen "

Kommentar von: Solary
Solary
die Richtung stimmt... die Wirkung naja... die richtigen Fortbildungen mit Abschluss beginnen bei 5.000 € zusammen mit MeisterBafög mag hier aber ein Anreiz da sein. Die Frage ist nur wie oft der Anspruch im jeweiligen Jahr besteht...
Kommentar von: nico2003
nico2003
Finde es sehr gut das jetzt endlich mal so etwas eingeführt wurde.So haben auch Kleinverdiener eine gut chance auf eine vernünftige Weiter oder fortbildung.

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