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Dienstag, 19. März 2024Urteil: Guthaben auf Prepaidkarten darf nicht verfallen
Der Hintergrund: Immer mehr Handy-Besitzer wollen sich angesichts der neuen niedrigen Minutenpreise der Prepaid-Anbieter nicht fest an einen Vertrag binden und wählen stattdessen die telefonische Unabhängigkeit mittels einer Prepaid-Karte. Keine Grundgebühren, trotzdem gute Erreichbarkeit und Minutenpreise von 14 Cent rund um die Uhr, bei denen das Kartenguthaben eine kleine Ewigkeit hält, sind Pluspunkte, die vom Verbraucher in die Waagschale geworfen werden. Umso ärgerlicher, wenn der über einen langen Zeitraum so eifrig gehütete Guthabenschatz plötzlich verfällt, wie es gängige Praxis aller Mobilfunkbetreiber ist.
Ist nämlich die vom Anbieter vorher festgelegte Gültigkeitsdauer (zumeist 12 Monate) überschritten und erfolgt keine weitere Aufladung der Karte, segnet das auf der Karte befindliche Restguthaben das Zeitliche und verfällt ersatzlos. Obwohl Ihr also als Kunde das Geld im Voraus gezahlt habt, kann es Euch auf diese Weise passieren, dass Euer Guthaben gestrichen wird. Wollt Ihr als Telefonkunde Euer Restguthaben retten, blieb Euch nichts anderes übrig, als die Karte vor Ablauf dieser Frist erneut aufladen zu lassen. So wollen es jedenfalls die Anbieter und war es bislang gängige Praxis.
Völlig zu Unrecht, wie nun die 12. Zivilkammer des Landgerichts München am 26. Januar 2006 urteilte (Az.:12 0 16098/05)Das Gericht gab dabei der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht, die gegen den Münchner Netzbetreiber O2 zu Felde zog. Ein Mobilfunkunternehmen darf das Guthaben seiner Kunden nach Ablauf einer bestimmten Frist - in diesem Fall 12 Monate - nicht einfach verfallen lassen, Vertragsklauseln, die einen solchen Verfall festlegen seien ungültig, so die verbraucherfreundlichen Richter. Die Einzahlung des Kunden sei eine Vorleistung und da auch größere Guthaben über 100 Euro auf diese Weise verfallen könnten, sei das eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Stattdessen müsse das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückgezahlt werden, dass sei für das Mobilfunkunternehmen kein unzumutbarer Verwaltungsaufwand.
Auch die Klausel, wobei nach Kündigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt und der Verbraucher selbst bei großem Telefon-Guthaben in die Röhre guckt, sei nicht rechtens. Für Kunden werde so die Kündigung - insbesondere bei hohen Guthaben - unnötig schwer gemacht.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, angesichts der enormen Tragweite, die die Entscheidung aber für den Mobilfunkanbieter und Millionen Verbraucher hat, kann davon ausgegangen werden,dass O2 das Urteil nicht klaglos hinnehmen wird und stattdessen in die Berufung geht. Man darf gespannt sein - Der Geizkragen berichtet ...
16 Kommentare zum Artikel "Urteil: Guthaben auf Prepaidkarten darf nicht verfallen"
Kommentar von:
Gast
5. Januar 2015 um 09:38
Das Problem was Wolfgang P. mit congstar hat habe ich mit Vodafon, ich muss die Karte Aufladen obwohl noch genügend Guthaben auf der Karte ist sonst wird die Handynummer neu vergeben.
Kommentar von:
Wolfgang P.
1. Juli 2014 um 14:22
Zur Hilfe für Viele, congstar bitte meiden. Das sind Betrüger, laut ihren AGB 12.1 wo man einen unbegrenzten Answchluss hat, fordert man jetzt, dass ich nachladen soll, obwohl genug Guthaben bei denen anliegt.
Raubritter modern
Raubritter modern
Kommentar von:
Wolfgang P.
1. Juli 2014 um 14:22
Eine Frechheit in höchster Potenz. Congstar kündigt mir ebenfalls mein Konto, wenn ich nicht nach laden würde. Laut denen ihr AGB Absatz12.1 habe ich einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, von Nachladen oder anderen Mätzchen keine Spur. Werde an die Geschäftsführung schreiben, mal sehen, ob die kometender zu ihren AGB ist.
Kommentar von:
Hannchen P.
8. April 2013 um 08:55
Kommentar zu Heinrich vom 21.3.2013.
Es gibt sicherlich einige Deppen, die meinen so wichtig zu sein, dass sie mehrere Karten brauchen. Diese immens wichtigen Menschen vertelefonieren das Guthaben sicherlich. Es gibt jedoch noch Menschen, denen durchaus ein "normaler" Hausanschluss reicht und nur für den Notfall ein Handy besitzen. Wenn hier nun das Guthaben verfällt benennst Du diese Menschen dann als Deppen. Es könnten viele ältere Menschen dabei sein, evtl. auch aus Deiner Familie. Also überleg mal was Du schreibst!!!!!!
Es gibt sicherlich einige Deppen, die meinen so wichtig zu sein, dass sie mehrere Karten brauchen. Diese immens wichtigen Menschen vertelefonieren das Guthaben sicherlich. Es gibt jedoch noch Menschen, denen durchaus ein "normaler" Hausanschluss reicht und nur für den Notfall ein Handy besitzen. Wenn hier nun das Guthaben verfällt benennst Du diese Menschen dann als Deppen. Es könnten viele ältere Menschen dabei sein, evtl. auch aus Deiner Familie. Also überleg mal was Du schreibst!!!!!!
Kommentar von:
Günther L.
8. April 2013 um 08:55
Hi Heinrich,
es sind keineslalls Deppen ,unter Ihnen könntest Du dich einordnen!
Nichts verstanden ,nichts kapiert.
mfg.
es sind keineslalls Deppen ,unter Ihnen könntest Du dich einordnen!
Nichts verstanden ,nichts kapiert.
mfg.
Kommentar von:
heinrich
21. März 2013 um 08:56
Finde es vollkommen in Ordnung, dass die karten bei Nichtbenutzung
deaktiviert werden. Es gibt (gerade die es sich nicht leisten können)
viele Deppen, die sich 3 und mehr Prepaidkarten (Packs) im Monat kaufen, und die Karten im Schub verschwinden.die Betreiber haben auch einen enormen Aufwand, ob Herstellung der Karten, Verwaltung ect.
Demzufolge möchte er auch was verdienen.15€ im Jahr aufladen und zu vertelefonieren sollte möglich sein.Wer diesses nicht versteht, hat sich wohl nur seine Wohlbefinden im Blick.
deaktiviert werden. Es gibt (gerade die es sich nicht leisten können)
viele Deppen, die sich 3 und mehr Prepaidkarten (Packs) im Monat kaufen, und die Karten im Schub verschwinden.die Betreiber haben auch einen enormen Aufwand, ob Herstellung der Karten, Verwaltung ect.
Demzufolge möchte er auch was verdienen.15€ im Jahr aufladen und zu vertelefonieren sollte möglich sein.Wer diesses nicht versteht, hat sich wohl nur seine Wohlbefinden im Blick.
Kommentar von:
Jana W.
1. Februar 2013 um 09:39
Genauso ging es mir gestern,congstar forderte mich auf, trotz 7,80 €
Prepaidguthaben aufzuladen oder Kündigung. Wozu soll ich 15 € aufladen?
Ich habe Festnetzflatrate und kann über einen anderen Anbieter kostenlos untereinander mit dem Handy telefonieren.In den AGBs steht nichts und der
virtuelle Berater ist dümmer als die FAQs.
Prepaidguthaben aufzuladen oder Kündigung. Wozu soll ich 15 € aufladen?
Ich habe Festnetzflatrate und kann über einen anderen Anbieter kostenlos untereinander mit dem Handy telefonieren.In den AGBs steht nichts und der
virtuelle Berater ist dümmer als die FAQs.
Kommentar von:
Edgar H.
31. August 2012 um 11:13
gibt es dazu jetzt eine abschliesende Rechtsprechung ?
Kommentar von:
Franz I.
27. August 2012 um 08:28
Auch ich wurde bei einem Guthaben von 17 Euro aufgefordert meine Karte aufzuladen. Habe dann versucht zu erfahren warum meine Karte gesperrt werden sollte, hat nichts gebracht, plötzlich ging nichts mehr. Bin dann zu Vodafon dort stellte sich heraus, dass deren Vertragspartner Talkline die Karte gesperrt hat, man hat mir eine neue Karte für 25 Euro verkauft, nach dem Test sind jetzt noch 24,55 Euro Guthaben drauf.
Oh ich Glücklicher, ich darf mein Handy wieder benutzen !!!
Das Restguthaben bei Talkline von 14,14 Euro wird gutgeschrieben, von Wegen, nichts ist passiert. Ich haben Talkline per Mail angeschrieben und um Überweisung gebeten.
Die Antwort von Talkline "Erfurt" senden Sie uns eine Fotokopie ihres Ausweises und die Prepaidkarte.
Ich habe nochmal eine Mail geschickt und darauf hingewiesen, daß die Karte trotz Guthaben von Talkline selbständig gesperrt worden ist und Talkline wiederum selbständig meine Guthaben auf mein Konto überweisen soll. Nach über einer Woche keine Reaktion " DDR LÄSST GRÜSSEN ", es hat schon mal eine DAME aus LEIPZIG mich wegen einer Gutschrift der Telecom abgekanzelt deshalb bin ich so wütend. Der Fall wurde aber von der Telecom hier vor Ort dann ganz schnell abgewickelt !!
Die Karte ist doch mein Guthabenbeweis, benutzen kann ich sie nicht.
Was wollen die mit meiner Ausweiskopie ??? Da muss man ja mit Missbrauch rechnen.
Gruß aus Bocholt
Oh ich Glücklicher, ich darf mein Handy wieder benutzen !!!
Das Restguthaben bei Talkline von 14,14 Euro wird gutgeschrieben, von Wegen, nichts ist passiert. Ich haben Talkline per Mail angeschrieben und um Überweisung gebeten.
Die Antwort von Talkline "Erfurt" senden Sie uns eine Fotokopie ihres Ausweises und die Prepaidkarte.
Ich habe nochmal eine Mail geschickt und darauf hingewiesen, daß die Karte trotz Guthaben von Talkline selbständig gesperrt worden ist und Talkline wiederum selbständig meine Guthaben auf mein Konto überweisen soll. Nach über einer Woche keine Reaktion " DDR LÄSST GRÜSSEN ", es hat schon mal eine DAME aus LEIPZIG mich wegen einer Gutschrift der Telecom abgekanzelt deshalb bin ich so wütend. Der Fall wurde aber von der Telecom hier vor Ort dann ganz schnell abgewickelt !!
Die Karte ist doch mein Guthabenbeweis, benutzen kann ich sie nicht.
Was wollen die mit meiner Ausweiskopie ??? Da muss man ja mit Missbrauch rechnen.
Gruß aus Bocholt
Kommentar von:
Horst S.
24. Oktober 2011 um 11:32
Hallo,
mir geht es genauso. Das Handy meiner Frau hatte 2010 genügend Guthaben und musste trotzdem nachgeladen werden.
Mein Handy hatte am 02.10. 2011 25, 68 € Guthaben und trotzdem wurde es für Gespräche gesperrt. Bei den Service-Nr. 100 und 1155 kam immer nur das Besetztzeichen und selbst die Nachlade-Nr. 111800 hat nicht funktioniert.
Am 17.10. 2011 kaufte ich Guthaben nach; da wird eine Gültigkeit bis 13.10. 2015 auf dem Kaufbeleg dokumentiert. Nach der Aufladung per Internet am 22.11. 2011 werden zwar 30 Bonusminuten gutgeschrieben,
aber die Gültigkeit bis 24.10. 2012, also auf ein Jahr begrenzt.
Wenn nach 2 Jahren von insgesamt 35 € Guthaben noch immer jetzt 25,68 € übrig sind, wieso sollte ich dann in diesen folgendem Jahr nun 40, 68 € abtelefonieren ?
Ich habe bei netto, die die Aufladungen verkaufen, immer das selbe und erfolglose Gespräch, daß sie angeblich nichts machen können.
Es ist wie bei vielen Sachen in Deutschland, solange der Staat kräftig mitverdient, unternimmte er nichts gegen diese Methoden. Es gibt nur eines, alle müßten weg von blau Mobil und Co.
Das es auch anders geht, zeigt Gongstar, denn da wird erst bei einem Kontostand von 2 € zur Nachladung aufgefordert; so steht es zumindest in der Begleitbroschüre. Und meine alte Vodafone-Nr. konnte ich auch komplett mitnehmen (20 € gekostet bei Vodafone, wurde aber bei G. erstattet).
mir geht es genauso. Das Handy meiner Frau hatte 2010 genügend Guthaben und musste trotzdem nachgeladen werden.
Mein Handy hatte am 02.10. 2011 25, 68 € Guthaben und trotzdem wurde es für Gespräche gesperrt. Bei den Service-Nr. 100 und 1155 kam immer nur das Besetztzeichen und selbst die Nachlade-Nr. 111800 hat nicht funktioniert.
Am 17.10. 2011 kaufte ich Guthaben nach; da wird eine Gültigkeit bis 13.10. 2015 auf dem Kaufbeleg dokumentiert. Nach der Aufladung per Internet am 22.11. 2011 werden zwar 30 Bonusminuten gutgeschrieben,
aber die Gültigkeit bis 24.10. 2012, also auf ein Jahr begrenzt.
Wenn nach 2 Jahren von insgesamt 35 € Guthaben noch immer jetzt 25,68 € übrig sind, wieso sollte ich dann in diesen folgendem Jahr nun 40, 68 € abtelefonieren ?
Ich habe bei netto, die die Aufladungen verkaufen, immer das selbe und erfolglose Gespräch, daß sie angeblich nichts machen können.
Es ist wie bei vielen Sachen in Deutschland, solange der Staat kräftig mitverdient, unternimmte er nichts gegen diese Methoden. Es gibt nur eines, alle müßten weg von blau Mobil und Co.
Das es auch anders geht, zeigt Gongstar, denn da wird erst bei einem Kontostand von 2 € zur Nachladung aufgefordert; so steht es zumindest in der Begleitbroschüre. Und meine alte Vodafone-Nr. konnte ich auch komplett mitnehmen (20 € gekostet bei Vodafone, wurde aber bei G. erstattet).
Kommentar von:
Gast
12. September 2011 um 09:15
Meine SIMYO-Karte wollen Sie samt Guthaben gerade einziehen.
Hat jemand eine Ahnung - ob es nun ein Urteil gibt, oder geht die Abzocke weiter?
Hat jemand eine Ahnung - ob es nun ein Urteil gibt, oder geht die Abzocke weiter?
Kommentar von:
Gast
5. Juli 2010 um 07:57
2010..und immer noch kein urteil!!! das ist abzocke..ohne ende..gedultet vom gesetzgeber...
Kommentar von:
Gast
26. November 2009 um 12:44
Habe grade beschriebenes Problem mit einer Simyo Prepaid Karte,sind zwar "nur" knappe 9 Euro die verfallen sollen,aber erstens geht es hier um's Prinzip und zweitens finde ich es unverschämt das Simyo eine Mindestaufladesumme von 15 Euro vorschreibt.
So sammeln sich für den Betreiber schnell hübsche Summen an.
Absurd auch die Begründung dieser Vorgehensweise,nämlich der sonst nicht so günstig anbietbare Tarif.
Mein Fazit:
In Zeiten wo es genügend Alternativen gibt Hände weg v. Firmen mit derartigen Methoden !
Mfg C.P.V
So sammeln sich für den Betreiber schnell hübsche Summen an.
Absurd auch die Begründung dieser Vorgehensweise,nämlich der sonst nicht so günstig anbietbare Tarif.
Mein Fazit:
In Zeiten wo es genügend Alternativen gibt Hände weg v. Firmen mit derartigen Methoden !
Mfg C.P.V
Kommentar von:
Wolfgang H.
25. März 2009 um 06:57
Betreff: Verfall des Guthabens nach Ablauf einer Frist v. 12 Monaten!
Sie schreiben das Urteil vom Jan. 2006 ist noch nicht rechtskräftig. Jetzt sind schon über 3 Jahre vergangen und noch keine Entscheidung! Ja wann denn endlich?? Ich bin vor kurzem überraschend selbst betroffen worden von dieser Klausel meines Anbieters "Debitel". Ich hatte ein Guthaben von über 20,- € und bin Wenigtelefonierer.Bei der Guthabenabfrage wurde ich zwar hingewiesen, daß das Guthaben gültig ist bis 21.03.2009, aber da ich noch genügend Guthaben hatte und ich mich an einen Zeitungsbericht erinnern konnte, der berichtete, dass Guthaben nicht einfach verfallen kann, verließ ich mich auf diese Nachricht. Ich wurde regelrecht überrascht, als ich nach einiger Zeit wieder mal telefonieren wollte, war kein Guthaben mehr vorhanden und ich wurde aufgefordert wieder Guthaben aufzuladen, sonst wird die Karte nach einiger Zeit entgültig gesperrt und eingezogen. Wie kann ich mein Guthaben retten od. wie komme ich wieder zu meinem Geld. Im Vertrag haben die nämlich die Klausel (sehr klein gedruckt, nur mit Lupe lesbar!) dass bei "Nichtnachladen" vor Ablauf der Frist das Guthaben unwiederbringlich für den Kunden verloren ist! Das sind Raubrittermethoden!! Ich hoffe auf eine baldige gerichtliche Entscheidung od. gibt es diese schon!?
Gruß HauWo
Sie schreiben das Urteil vom Jan. 2006 ist noch nicht rechtskräftig. Jetzt sind schon über 3 Jahre vergangen und noch keine Entscheidung! Ja wann denn endlich?? Ich bin vor kurzem überraschend selbst betroffen worden von dieser Klausel meines Anbieters "Debitel". Ich hatte ein Guthaben von über 20,- € und bin Wenigtelefonierer.Bei der Guthabenabfrage wurde ich zwar hingewiesen, daß das Guthaben gültig ist bis 21.03.2009, aber da ich noch genügend Guthaben hatte und ich mich an einen Zeitungsbericht erinnern konnte, der berichtete, dass Guthaben nicht einfach verfallen kann, verließ ich mich auf diese Nachricht. Ich wurde regelrecht überrascht, als ich nach einiger Zeit wieder mal telefonieren wollte, war kein Guthaben mehr vorhanden und ich wurde aufgefordert wieder Guthaben aufzuladen, sonst wird die Karte nach einiger Zeit entgültig gesperrt und eingezogen. Wie kann ich mein Guthaben retten od. wie komme ich wieder zu meinem Geld. Im Vertrag haben die nämlich die Klausel (sehr klein gedruckt, nur mit Lupe lesbar!) dass bei "Nichtnachladen" vor Ablauf der Frist das Guthaben unwiederbringlich für den Kunden verloren ist! Das sind Raubrittermethoden!! Ich hoffe auf eine baldige gerichtliche Entscheidung od. gibt es diese schon!?
Gruß HauWo
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Danach wird das Guthaben deaktiviert.Mein Guthaben beträgt schon
61,00 Euro und es wird immer mehr.
Was gibt es da für eine Lösung?
Gruß Andreas Z. 16.02.2015