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Montag, 20. Mai 2013

Streaming von Raubkopien verstößt gegen Urheberrecht

Streaming von Raubkopien verstößt gegen Urheberrecht
Freitag, 14.09.2012 Die illegale Film-Plattform Kino.to hat schon so manchen in Versuchung geführt, sich kostenlos TV-Serien oder gar ganze Kinofilme anzuschauen. So lange man sich die Filme nur online anschaute, bewegte man sich bisher in einer juristischen Grauzone.

Nach Schließung und Wiederauferstehung des umstrittenen Filmportals Kino.to unter dem Namen KinoX.to geben sich viele erneut dem kostenlosen Filmvergnügen hin. Ein Urteil, welches das Amtsgericht Leipzig im Dezember 2011 fällte, soll jetzt Klarheit schaffen – zumindest juristisch. Denn künftig sollen alle Nutzer illegaler Film-Plattformen mit Strafverfolgung rechnen, da bereits das Streaming gegen das Urheberrecht verstoßen soll.



Die strafrechtliche Verfolgung dürfte allerdings aufgrund der unzähligen Fälle auch weiterhin ein immenses Problem darstellen. Der bloße Besuch illegaler Film-Plattformen ist nicht strafbar.

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