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Mittwoch, 30. Mai 2012

Rabatte und Zugaben von Apotheken - BGH-Urteil

Rabatte und Zugaben von Apotheken - BGH-Urteil
Montag, 14.03.2011 Rabatte sowie andere Bonussysteme für Medikamente liegen voll im Trend. Nun hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) über diese Form des Kundenfangs hergemacht und nur noch Preisnachlässe von einem Euro pro Medikament für zulässig erklärt, ohne dabei eine genaue Obergrenze festzulegen.

Mit Verweis auf die Preisbindung für Arzneimittel hatten die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb sowie Konkurrenten auf Unterlassung von großzügigen Extras, Geschenken und anderen Bonusversprechen geklagt. Der BGH hat nun heute, am 9. September 2010, in letzter Instanz die Rechtsfrage entschieden.



Offen bleibt allerdings, ob dieselben Grenzen auch für ausländische Versandapotheken gelten sollen, die ihre Medikamente nach Deutschland liefern, da diese nicht dem deutschen Recht unterliegen. Diese Frage wurde dem Gemeinsamen Senat mit mehreren Richtern aller Bundesgerichte zur Entscheidung vorgelegt. Bis es zu einer Einigung kommen wird, kann aber durchaus noch ein Jahr ins Land gehen.

Konkret hatte die niederländische Online-Apotheke Europa Apotheek Venlo ihrer Kundschaft in Deutschland bis zu 15 Euro Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente geboten. Übrigens steht dieser großzügige Rezept-Bonus immer noch zur Verfügung.

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