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Montag, 13. Februar 2012

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Hartz IV Regelsatz ist verfassungswidrig - Berliner Anwaltverein berät kostenlos

Hartz IV Regelsatz ist verfassungswidrig - Berliner Anwaltverein berät kostenlos
Dienstag, 09.02.2010 Gute Nachrichten für alle, die von Hartz IV leben müssen: Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder für verfassungswidrig erklärt. Laut Urteil verstoßen die Hartz-IV-Regelsätze gegen das Grundgesetz. Allerdings sollen die bisherigen Regelungen noch bis zum Jahresende 2010 gelten.

Bis zum 1. Januar 2011 müsse die Berechnungsgrundlage vom Gesetzgeber neu geregelt werden, so verkündete das Bundesverfassungsgericht heute, am 9. Februar 2010. Außerdem sollen Hartz-IV-Empfänger ab sofort und in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten wie beispielsweise bei Kosten wegen Krankheit, die von den Kranken- und Sozialkassen nicht übernommen werden.

Auch die Festsetzung des Sozialgeldes für Kinder auf 60 Prozent der Regelsätze für Erwachsene reiche laut Bundeverfassungsgericht nicht aus, um ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben" zu gewährleisten.



Der Berliner Anwaltverein e.V. rät indessen allen ALG II-Empfängern, ihre Anträge überprüfen zu lassen, um vom Urteil zu profitieren. Zehn Rechtsanwälte des Berliner Anwaltsverein beraten am Freitag, den 12. Februar 2010, zwischen 10.00 und 14.00 Uhr im Haus des Deutschen Anwaltvereins, Littenstraße 11 in Berlin-Mitte, kostenlos alle Betroffenen. Wer nicht in Berlin wohnt, sollte sich rechtzeitig beim zuständigen Job-Center melden. Der Andrang wird entsprechend groß sein.


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