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Mittwoch, 30. Mai 2012
Bundesurlaubsgesetz: Finanzielle Abgeltung von Urlaubstage
Anders verhält es sich allerdings bei Beginn der Freistellungsphase einer Blockaltersteilzeit. Dies wird nämlich nicht als Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesehen. Das bedeutet, dass kein Geld für die übrigen Tage ausgezahlt wird, so lautet ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 9 AZR 143 / 04).
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