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Mittwoch, 30. Mai 2012

Bundessozialgericht: Krankenkassenfusion mit Beitragserhöhung gibt Sonderkündigungsrecht

Bundessozialgericht: Krankenkassenfusion mit Beitragserhöhung gibt Sonderkündigungsrecht
Freitag, 04.02.2005 Dieses Dokument steht leider nicht mehr zur Verfügung.

Vereinigt sich eine Krankenkasse mit einer anderen Krankenkasse und erhöht sich gleichzeitig der Mitgliedsbeitrag, so ergibt sich für die betroffenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. So die Rechtsauffassung des 12. Senats des Bundessozialgerichts(BSG) in Kassel, Anfang Dezember nach mündlicher Verhandlung. Die Erhöhung des Beitragssatzes durch die neu entstandene Krankenkasse sei für den Versicherten als Erhöhung zu verstehen, da die neue Krankenkasse als Rechtsnachfolgerin der beiden früheren Krankenkassen anzusehen ist und sich insofern auch den höheren Beitrag als eigene Beitragssatzerhöhung zurechnen lassen muss.


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