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Montag, 13. Februar 2012

Bundesgerichtshof: Geplante Nutzung als Büro reicht für Eigenbedarfskündigung des Vermieters aus

Mittwoch, 19.04.2006 Der BGH hat die Rechte von Vermietern bei Kündigung wegen Eigenbedarfs gestärkt. Wie die Richter festlegten, kann ein Vermieter auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung überwiegend beruflich als Büro nutzen möchte. Grund sei die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit, die genauso wie das Eigentum zu Wohnzwecken geschützt werden müsste. (BGH Az. VIII ZR 127/05)


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