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Geizkragen.de - Das Magazin

Mittwoch, 30. Mai 2012

Kreditkarten: Verbraucherzentrale sucht Geschädigte für Aktion "Geld zurück beim Kartenklau"

Montag, 17.03.2003 Bislang galt: Wer nach Verlust von Kredit- oder EC-Karte nicht umgehend sein Konto sperren lässt, trägt selbst das Risiko, dass sein Konto von Unbefugten leergeräumt wird. Die meisten Banken verweigerten sogar dann die Entschädigung, wenn der Bankkunde versicherte, er habe die Geheimzahl vernichtet oder selbst niemals benutzt. Bislang sind sich die Gerichte uneinig in einer Beurteilung derartiger Fälle.

Daher will die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf eine Sammelklage vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe erheben, um Rechtssicherheit für die Verbraucher auf diesem Gebiet zu erreichen.



Betroffene, denen nach Diebstahl oder anderem Verlust der Scheckkarte das Konto geplündert wurde, die aber keine Entschädigung von ihrer Bank erhielten, können sich melden unter: Verbraucher-Zentrale NRW, Stichwort "Kartenklau", Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf. Ein Fragenkatalog, der in allen Beratungsstellen oder als Download unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/kartenklau erhältlich ist, erleichtert die Bearbeitung.
Auch per E-Mail könnt Ihr unter fdl@vz-nrw.de, Betreff: Kredikartenmissbrauch, Euren Fall darlegen. Oder montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr unter 0211/38 09 186 mit der Verbraucher-Zentrale NRW Kontakt aufnehmen.


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