Über das Internet habe ich einen bestimmten LED-Monitor gesucht. Habe aufgrund der positiven Bewertungen, dann eine Bestellung im „Urano-Shop“ ausgelöst und den Geldbetrag sofort überwiesen.
Einen Tag später erhielt ich per Mail die Bestätigung, dass mein Geld eingegangen ist.
Laut den Angaben im Shop, erfolge nach Geldeingang, innerhalb von 2-3 Tagen der Versand.
Als nach 13 Tagen der Monitor immer noch nicht bei mir eingetroffen war.
Habe ich per Mail
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Über das Internet habe ich einen bestimmten LED-Monitor gesucht. Habe aufgrund der positiven Bewertungen, dann eine Bestellung im „Urano-Shop“ ausgelöst und den Geldbetrag sofort überwiesen.
Einen Tag später erhielt ich per Mail die Bestätigung, dass mein Geld eingegangen ist.
Laut den Angaben im Shop, erfolge nach Geldeingang, innerhalb von 2-3 Tagen der Versand.
Als nach 13 Tagen der Monitor immer noch nicht bei mir eingetroffen war.
Habe ich per Mail bei der Firma nachgefragt, wann denn der bereits per Vorkasse bezahlte Monitor bei mir eintrifft.
Da ich bis zu diesem Zeitpunkt, weder eine Informationen erhalten habe, wann oder weshalb der Monitor bei mir nicht eingetroffen oder zu welchen Zeitpunkt er eintrifft.
Da auf meine Beschwerde per Mail, am darauffolgenden Tag (14 Tag nach Bestellung) ich keine Antwort erhielt, habe ich meine Bestellung per Fax „Storniert“ und um Rückzahlung des Geldbetrages unter Angabe der Bankverbindung gebeten.
Als nach 14 Tagen (nach Stornierung), ich keinen Rückzahlung auf meinen Konto feststellte.
Habe ich telefonisch mit dem Service der Firma: Urano aufgenommen. Durch den Mitarbeiter wurde die Stornierung meiner Bestellung bestätigt. Weiterhin wurde angegeben, dass meine Kontodaten zur Überweisung des Betrages vorhanden sind – er werde aber einen „Dringlichkeits-Vermerk“ zur Rückzahlung vermerken, da er selbst, die Rückzahlung nicht anweisen kann.
Zu meinem persönlichen Nachweis, habe ich am selbigen Tag erneut ein Mahnungs-Fax an die Firma Versand und darauf Hingewiesen, dass im deutsche Recht einem Käufer (Verbraucher) ein Widerrufsrecht vorsieht und aus diesem Grund der Unternehmer verpflichtet ist, den Kaufpreis spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren und er dieser Verpflichtung bis Dato nicht nachgekommen ist.
Es wurde mit Fristsetzung der Rückzahlung zum nächsten Werktag hingewiesen.
Weiterhin wurden zivilrechtlichen Maßnahmen bei nicht Rückzahlung angekündigt.
Es erfolgte dann eine Rückzahlung.
Mein persönliches Fazit: [...]
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